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Das „Haus am Schomerberg“ (ehemals „Blindenheim“) ist eine Einrichtung in der Trägerschaft des Vereins: Burgarbeit, christliches Sozialwerk und Lebenshilfe e.V..Gleichzeitig ist dieses Projekt Mitglied im Diakonischen Werk Leipziger Land.
 
Das Gebäude liegt auf einem Waldgrundstück an der Mulde und ist nur fünfzehn Gehminuten von der Innenstadt Grimmas entfernt. Das Gebäude wurde 1908 als Blindenerholungsheim fertig gestellt und bis 1997 als Blindenheim genutzt. 
 
Seit 2004 werden Menschen, welche Unterstützung für ihr Leben benötigen, aufgenommen. Ursachen sind häufig psychische Erkrankungen, Behinderungen, Sucht, Verhaltensauffälligkeiten, familiäre Schwierigkeiten, Verwahrlosung, Kriminalität, fehlende Persönlichkeitsentwicklung und Unselbstständigkeit. 
 
Wichtige Voraussetzungen für einen Verbleib sind Motivation zur Problemlösung, die Annahme eines strukturierten Tagesablaufes, die Bereitschaft zum Leben innerhalb einer Gemeinschaft und die Einhaltung der Haus- und Gemeinschaftsordnung. Diese enthält unter anderem Folgendes:
Es muss eine innere Bereitschaft geben, miteinander Konflikte zu lösen. Man achtet darauf, dass man die Freiheit und Würde des anderen weder verletzt noch einschränkt. Für einen längeren Verbleib in der Gemeinschaft ist es notwendig, ein
konkretes positives Ziel zu formulieren und für dessen Erreichen entsprechend zu handeln. Längere Rückschritte, Boykott oder Status Quo führen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Außerdem besteht ein Alkoholverbot und es darf nur außerhalb des Gebäudes geraucht werden. 
Jeder Bewohner übernimmt im Haus und Gelände Aufgaben im allgemeinen Interesse.
In der Hausordnung wird auch die Teilnahme an Arbeitseinsätzen und an der Zubereitung von Mahlzeiten geregelt.
 
Das tägliche Leben wird anhand der normalen alltäglichen Aufgaben und Herausforderungen geübt.
Alle Aufgaben werden, soweit dies möglich ist, gemeinsam mit den Bewohnern erledigt. 
Für jeden Betroffenen wird eine individuell angepasste Unterstützung erbracht.
Dabei wird auf möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände des Betroffenen geachtet.
 
Allgemeines Ziel ist das Erreichen einer Lebenssituation, welche eine selbständige Lebensführung und -gestaltung ermöglicht. Es soll nach Möglichkeit eine Heimunterbringung vermieden werden. Die Grundlage ist eine weitestgehende Gesundung an Körper, Seele und Geist und der sichere Umgang mit den eigenen Einschränkungen.
 
Im Haus stehen maximal neun Plätze zur Verfügung.
Die untere Altersgrenze liegt bei achtzehn Jahren.